Europäische Institutionen und ihre Funktion im Überblick
Im einzigartigen institutionellen Gefüge der EU
- werden die allgemeinen politischen Prioritäten vom Europäischen Rat vorgegeben, in dem die EU-Staats- und Regierungschefs vertreten sind;
- vertreten direkt gewählte Abgeordnete die europäischen Bürgerinnen und Bürger im Europäischen Parlament;
- vertritt die Europäische Kommission, deren Mitglieder von den Regierungen der Mitgliedstaaten ernannt werden, die allgemeinen Interessen der EU;
- verteidigen die Regierungen der Mitgliedsländer die Interessen ihres Landes im Rat der Europäischen Union.
Allgemeine politische Richtung
Der Europäische Rat legt die allgemeine politische Richtung der EU fest – hat aber keine gesetzgebende Gewalt. Unter der Leitung des Ratspräsidenten – derzeit Charles Michel – treten die Staats- und Regierungschefs sowie der Präsident der Kommission mindestens alle sechs Monate für einige Tage zusammen.
Rechtsetzung
Drei Institutionen teilen sich die Rechtsetzungsgewalt in der EU:
- das Europäische Parlament, das die europäischen Bürgerinnen und Bürger vertritt und von ihnen direkt gewählt wird;
- der Rat der Europäischen Union, in dem die Regierungen der einzelnen Mitgliedsländer vertreten sind. Den Ratsvorsitz übernehmen die einzelnen Mitgliedstaaaten im Turnus;
- die Europäische Kommission, die die Interessen der EU insgesamt vertritt.
Gemeinsam entwickeln diese drei Institutionen im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (vormals „Mitentscheidungsverfahren“) die politischen Strategien und Rechtsvorschriften, die in der gesamten EU Anwendung finden. Die Kommission schlägt neue Rechtsvorschriften vor, und das Parlament und der Rat verabschieden sie. Die Kommission und die Mitgliedstaaten setzen diese Rechtsvorschriften um, und die Kommission stellt außerdem sicher, dass die Rechtsvorschriften in den EU-Ländern ordnungsgemäß angewendet und umgesetzt werden.
Entscheidungsfindung in der EU – mehr zu den Rechtsetzungsverfahren der EU
Andere EU-Institutionen
Zwei weitere Institutionen spielen eine wichtige Rolle:
- der Gerichtshof – er sorgt für die Einhaltung des EU-Rechts – und
- der Rechnungshof – er prüft die Ausgaben der EU.
Die Befugnisse und Zuständigkeiten all dieser Institutionen sind in den Verträgen niedergelegt. Diese bilden die Grundlage für alles, was die EU unternimmt. Auch die Regeln und Verfahren, die die EU-Institutionen zu befolgen haben, sind darin festgehalten. Die Verträge werden von den Staats- und Regierungschefs aller EU-Länder vereinbart und von den Parlamenten ratifiziert.
Andere EU-Einrichtungen und interinstitutionelle Einrichtungen:
- Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss – vertritt Zivilgesellschaft, Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Ausschuss der Regionen – vertritt regionale und lokale Behörden
- Europäische Investitionsbank – finanziert Investitionsvorhaben der EU und unterstützt kleine Unternehmen über den Europäischen Investitionsfonds
- Europäische Zentralbank – verantwortlich für die europäische Währungspolitik
- Europäischer Bürgerbeauftragter – untersucht Beschwerden über Missstände in der Verwaltung der Institutionen und Einrichtungen der Europäischen Union
- Europäischer Datenschutzbeauftragter – schützt die persönlichen Daten der Bürger
- Amt für Veröffentlichungen – veröffentlicht Informationen über die EU
- Europäisches Amt für Personalauswahl – beschafft Personal für die EU-Institutionen und -Einrichtungen
- Europäische Verwaltungsakademie – organisiert Fortbildungen in bestimmten Fachbereichen für Mitarbeiter der EU
- spezialisierte und dezentrale Agenturen – nehmen verschiedene technische, wissenschaftliche und verwaltungstechnische Aufgaben wahr
- Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD) – unterstützt den Hohen Vertreter der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik, derzeit Josep Borell. Er führt den Vorsitz im Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ und leitet die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik. Dabei gewährleistet er die Kontinuität und Koordinierung des außenpolitischen Handelns der EU.
Texte entliehen aus dem "Europa-Portal" - Stand 2023 -
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